RÜCKKEHR IN DEN REGELBETRIEB

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Der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens hat auch Auswirkungen auf den Kita-Alltag. Die Rückkehr in den Regelbetrieb in den Kitas wird angegangen.

So wird zum 21.06.2021 die Vorgabe zur Reduzierung der Durchmischung in Kitas aufgehoben. Einschränkungen im Betreuungsumfang – die sich daraus ergeben hatten – sind nun nicht mehr zulässig.

Der Übergang zum Regelbetrieb umfasst viele Aspekte, darunter auch soziale und pädagogische. Er sollte vor Ort gemeinsam von Träger, Kita-Team und Elternvertretungen entwickelt und gestaltet werden. Ggf. sind dafür zusätzliche Teamsitzungen erforderlich.

„In jedem Fall ist die Elternvertretung einzubeziehen, wenn hierfür Betreuungszeiten geschmälert werden, denn dies geht nur im Miteinander von Träger, Leitung und Eltern.“ (RdSchr.-LJA Nr. 52/2021)

Auch auf die Möglichkeit der Unterstützung dieses Prozesses durch die Kreis- bzw. Stadtjugendämter und das Landesjugendamt wird an dieser Stelle hingewiesen.

Näheres wird im Rundschreiben Nr. 52/2021 des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz erläutert. (hier geht es zum Download)