Neue Quarantäneregeln für Kitas

Corona

Aufgrund zahlreicher Rückmeldungen von Eltern und Kitas hat sich der Landeselternausschuss (LEA) für eine Aktualisierung der Quarantänevorgaben für Kita-Kinder stark gemacht.

Der LEA wurden hier gehört. Die Landesverordnung zur Absonderung bei Verdacht einer SARS-CoV-2-Infektion wurde geändert. Heute tritt die Änderung in Kraft.

Die Änderungen finden Sie unter folgendem Button.

Weitere Hintergrundinformationen gibt es hier: Rechtsgrundlagen rlp.de.

Was ist neu?

Hat ein Kita-Kind eine Corona-Infektion, müssen nicht automatisch alle anderen Kinder und das Personal der Betreuungsgruppe in Quarantäne. Es besteht statt dessen eine einmalige Testpflicht mittels PCR-Test vor dem Wiederbetreten der Einrichtung. Die Testpflicht gilt nicht für geimpfte Personen und genesene Personen.

Achtung: Es gibt Ausnahmen! Wird eine – vom RKI als besorgniserregend eingestufte Virusvariante festgestellt, oder stellt das lokale Gesundheitsamt eine besondere Ausbruchssituation fest, bleibt es bei der alten Regelung (= Quarantäne für alle).  

Der KEA informiert: neues Schnupfenpapier – alles beim Alten

Corona

Liebe Eltern und Kita Vertreter,

Am 25. August ist an die Träger und Kitas das überarbeitete „Schnupfenpapier“ versendet worden. Die meisten Kitas müssten die Eltern inzwischen informiert haben. Wenn nicht werden sie das sicherlich noch tun.

Wie wir aufgrund zahlreicher Rückmeldungen wissen, gibt es da ein Missverständnis beim Umgang mit den üblichen „Schnupfnasen“ der Kinder. Das Papier wird in der Praxis wohl oft so verstanden, dass die Symptome verschwunden sein müssen, dass also Kinder mit leichtem Schnupfen – auch nach den üblichen 24 Stunden – die Kita nicht mehr besuchen dürfen. Das ist nicht der Fall!

In einer Pressemitteilung des Landesjugendamtes vom 27.08.21 heißt es:

„Mit der Aktualisierung des sog. „Schnupfenpapiers“ wurde der Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule nochmals sprachlich konkretisiert. Die entsprechenden Hinweise schreiben die bestehende Praxis fort, wonach Kinder mit z. B. leichtem Schnupfen nach 24 Stunden die Kita oder Schule wieder besuchen dürfen, wenn ihr Allgemeinzustand nach Einschätzung ihrer Eltern gut ist und keine weiteren Krankheitszeichen hinzugekommen sind, also sich deutlich gebessert hat.“

Wenn ein Schnupfnäschen nicht schlimmer wird, ist das – aus medizinischer Sicht – eine deutliche Verbesserung, denn das Kind ist stabil.

Weiter heißt es:

„Wichtig ist nach wie vor: Kinder, die krank sind, dürfen die Einrichtung nicht besuchen. Es soll aber auch kein Kind wegen leichten Schnupfens oder Hustens im Herbst und Winter vom Kita- oder Schulbesuch ausgeschlossen werden.“

Im Grunde enthält das neue „Schnupfenpapier“ also nichts neues. Trotzdem ist es vielerorts falsch ausgelegt worden. Dem soll durch die Pressemitteilung entgegengewirkt werden.

Das „Schnupfenpapier“ ist hier: 2021-08-25_RS_Nr._61-2021_Merkblatt_Erkaeltungssymptome.pdf (rlp.de) downloadbar.

Quarantäne-Strategie für Kita-Kinder überarbeiten und lockern

Corona

Der Landeselternausschuss der Kitas in RLP fordert in einer Pressemitteilung (hier als PDF zum Download) Bundes- und Landesregierung auf, im Rahmen ihrer Corona-Strategie die Quarantäneregelungen für Kinder in den Kitas und der Kindertagespflege zu ändern. „14 Tage Quarantäne für alle Kontaktpersonen sind unverhältnismäßíg, das muss gelockert werden“, beschreibt LEA-Vorsitzender Andreas Winheller die Forderung der gesetzlichen Elternvertretung.

Bislang zeigt sich, dass immer wieder Kita-Kinder als bloße Kontaktpersonen in 14-tägige Quarantäne geschickt werden. Angesichts der aufgrund von Reiserückkehrern und sinkender Impfbereitschaft wieder steigenden Infektionszahlen steht zu befürchten, dass die Zahlen der Kita-Kinder, die auf diese Weise von ihrem Recht auf Bildung auf längere Zeit ausgeschlossen werden, drastisch ansteigen werden.

Auch durch systematische Testungen werden vermehrt Infektionen aufgedeckt – und in Folge steigen absehbar die Quarantänezahlen.

Die Folgen dieser Quarantäne-Strategie sind aus Sicht des LEA inzwischen unverhältnismäßig. Mittlerweile hatten alle erwachsenen Personen ein Impfangebot. Das Personal in den Kitas wurde dabei vorrangig berücksichtigt. Kinder selbst sind aber von Corona-Infektionen kaum schwer betroffen. Hingegen sind die Auswirkungen von sozialer Isolation und mangelnder Teilhabe verheerend. Dies haben Studien nach dem ersten Corona-Jahr deutlich gezeigt.

„Die Quarantäne-Entscheidungen müssen alle betroffenen Rechtsgüter berücksichtigen, nicht nur die Infektionszahlen. Kita-Kinder haben schon ausreichend Sonderopfer gebracht“, so LEA-Vorsitzender Andreas Winheller. Nun müssen die staatlichen Stellen im Sinne der Kita-Kinder handeln.

Beispiele aus Großbritannien, einigen Schweizer Kantonen oder Dänemark zeigen, dass in einem Kontaktfall durch engmaschiges Testen ähnliche Effekte erreicht werden, wie durch restriktive Quarantänemaßnahmen. Der LEA fordert daher die Überarbeitung der Quarantäne-Strategie für Kita-Kinder.

Dabei sollte bei einem Corona-Fall ein „Freitesten“ anderer Kinder in der Gruppe ermöglicht werden, sofern nicht eine besondere besorgniserregende neue Virusvariante vorliegt oder ein besonderes besorgniserregendes lokales Ausbruchsgeschehen vorliegt. Nur in diesen Fällen sei eine längere Quarantäneanordnung für Kita-Kinder als Kontaktpersonen noch zu rechtfertigen.

Der LEA RLP schließt sich mit dieser Forderung einer Initiative des Landeselternbeirat Nordrhein-Westfalen an und fordert, eine grundlegende Umorientierung der Corona Strategie mit der Priorität, den Bildungsrechten der Kinder eine überragend hohe Bedeutung einzuräumen.

Informationen zur aktuellen Corona-Situation in den Kita-Einrichtungen

Corona

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung hat am 25. August 2021 Informationen zur Testung von in der Kita betreuten Kindern sowie Auswirkungen auf den Kita-Betrieb bei Einreise aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten veröffentlicht. Weiterhin wird zum 30.08.2021 das Merkblatt zum Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz aktualisiert.

Testung von in der Kita betreuten Kindern auf das SARS-CoV-2-Virus

Grundsätzlich ist es möglich, Kinder, welche in einer rheinland-pfälzischen Kindertagesstätte betreut werden, testen zu lassen. Dabei ist zu beachten, dass es eine Testpflicht in rheinland-pfälzischen Kitas für die dort betreuten Kinder weiterhin nicht geben wird. Die Teilnahme am Testangebot ist freiwillig und bedarf der Einwilligung der Eltern bzw. sonstigen Sorgeberechtigten.

Auch kann eine solche Testpflicht im Kita-Alltag nicht im Rahmen des Hausrechts durchgesetzt werden.

In der Umsetzung bedeutet das, dass für die Träger der Kita-Einrichtungen weiterhin die Möglichkeit besteht, vor Ort Kooperationen mit mobilen Testteams oder anderen Teststationen, z. B. Apotheken und Ärzten, welche im Rahmen des Programms „TestenfürAlle“ registriert sind, einzugehen.

Einreise aus Hochrisiko- und Virusvariantengebieten und deren Auswirkung auf den Kita-Betrieb

Die Regelungen der Corona-Einreiseverordnung haben für den Betrieb in den Kita-Einrichtungen ebenfalls Auswirkungen.

Kinder, die aus einem Hochrisikogebiet kommen, können die Kita grundsätzlich erst
ab dem 6. Tag nach Einreise wieder besuchen. Die Kinder können dann nur von
ihren Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten zur Kita gebracht werden, wenn
diese über einen Impf- oder Genesenennachweis verfügen oder über einen negativen Testnachweis verfügen, dessen zugrundeliegende Testung frühestens am 6.
Tag nach der Einreise erfolgt ist. Es ist darüber hinaus möglich, dass die Kinder von
anderen Personen, die sich nicht (mehr) absondern müssen, gebracht und abgeholt
werden.

  • Verfügen die Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten weder über einen Impf- oder Genesenennachweis noch über einen negativen Testnachweis, können diese ihre die Kinder erst ab dem 11. Tag nach der Einreise wieder zur Kita bringen, weil diese noch bis zum 10. Tag in der Absonderung verbleiben müssen.
  • Natürlich können Kinder, die genesen oder geimpft sind und über den nötigen Nachweis verfügen, auch bereits ab dem 1. Tag wieder zur Kita kommen.

Kinder, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen, können erst am 15. Tag nach
der Einreise wieder zur Kita kommen und auch von ihren Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten gebracht werden.

Das gesamte Schreiben steht unter folgendem Button zum Download zur Verfügung.


Welche Länder als Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet eingestuft sind, ist auf der
Homepage des Robert-Koch- Institutes veröffentlicht. Diese Liste wird regelmäßig aktualisiert und kann hier eingesehen werden.

Weitere Informationen und Aktualisierungen zum Thema finden Sie unter:

https://corona.rlp.de/de/themen/uebersicht-quarantaene-und-einreise/einreise-aus-risikogebieten

Merkblatt zum Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz

Abschließend wird zum 30.08.2021 das Merkblatt zum Umgang mit Erkältungs-/Krankheitssymptomen bei Kindern und Jugendlichen in Kita und Schule in Rheinland-Pfalz aktualisiert.

Die neue überarbeitete Version ist unter folgendem Button abrufbar:

VERANSTALTUNG IN KITAS WERDEN DURCH DAS LANDESJUGENDAMT WIEDER ERLAUBT

Heute hat das Landesjugendamt in einem Rundschreiben darüber informiert, dass ab sofort im Rahmen des Regelbetriebes Veranstaltungen in den Kitas wieder stattfinden dürfen.

Damit sind interne Veranstaltungen, wie z.B. Übernachtungen in der Kita und auch Veranstaltungen mit Eltern/Sorgeberechtigten wieder erlaubt.

Alle Details finden Sie im Rundschreiben des Landesjugendamts Nr. 56/2021.

Wir freuen uns, dass es doch noch die Möglichkeit gibt, dass Kita-Kindern und insbesondere Schulanfänger zusammen mit ihren Eltern den Abschluss eines für alle schwierigen Kita-Jahres feiern dürfen.

Nach über einem Jahr voller Einschränkungen für unsere Kinder, würde der KEA DÜW es begrüßen, wenn diese Lockerungen bestmöglich vor Ort genutzt werden.

INFORMATIONSBROSCHÜRE ZUM NEUEN KITA-BEIRAT

Kiita-Zukunftsgesetz

Am 1. Juli tritt das neue Kita-Gesetz vollständig in Kraft. Damit gibt wird es dann in allen Kitas ein neues Gremium: Den Kita-Beirat.

Im neuen Kita-Beirat werden die grundsätzlichen Angelegenheiten der pädagogischen Konzeption in der Verantwortungsgemeinschaft von Träger, Kita-Leitung, Kita-Fachkräften und Eltern besprochen. Alle Beteiligten haben im Kita-Beirat die Verantwortung, miteinander im Sinne der Kinder eine gute Kita für zu schaffen.

Damit alle Beteiligten des Kita-Beirats eine gemeinsame Grundlage für die zukünftige Arbeit haben, haben die „Kita-Spitzen“ in RLP auf Antrag des Landeselternausschusses gemeinsam eine Informationsbroschüre erarbeitet. Die Broschüre ist hier zum Download zu finden.

Wir wünschen allen zukünftigen Kita-Beiräten, die im Herbst ihre Arbeit aufnehmen werden, viel Erfolg bei ihrer wichtigen Arbeit.

NEUER ELTERNBRIEF ZUM REGELBETRIEB

Corona

Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig und der Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Detlef Placzek haben heute einen neuen Elternbrief veröffentlicht (hier als Link zum Download).

Darin informieren sie, wie ab kommenden Montag (21.6.) in allen Kitas in RLP die Betreuungsbedingungen wieder gelockert werden und welche coronabedingten Maßnahmen bestand haben.

Wir sind Stück für Stück auf einem guten Weg zu einem guten Alltag für Kinder, Eltern und Fachkräfte.

INFORMATIONSMATERIAL ZUR UMSETZUNG DES NEUEN KITA-GESETZES

Kiita-Zukunftsgesetz

Auch das vollständige Inkrafttreten des neuen Kita-Gesetzes zum 1. Juli 2021 beschäftigt die Kita-Akteure intensiv.

„Um diesen (Veränderungsprozess) gemeinsam gut zu meistern, ist es wichtig, dass die gesamte Kita-Landschaft bestmöglich über das Gesetz informiert ist.“ (RdSchr.-LJA Nr. 51/2021)

Die Kitas werden daher in der Woche vom 14. bis 18. Juni 2021 ein Informationspaket erhalten, welches Material für Träger, Fachkräfte und Elternausschuss enthält. Dieses Material kann u.a. dabei helfen vor Ort weitere Transparenz zu schaffen. Es unterstützt die Elternvertretungen auch bei ihrer Aufgabe als Multiplikator.

Näheres wird im Rundschreiben Nr. 51/2021 (hier als Link zum Download) des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz erläutert.

Gerne berät der KEA DÜW sowie der Landeselternausschuss, falls bei der Lektüre der Broschüre (hier als Link zum Download) Fragen aufkommen.

RÜCKKEHR IN DEN REGELBETRIEB

Corona

Der positiven Entwicklung des Infektionsgeschehens hat auch Auswirkungen auf den Kita-Alltag. Die Rückkehr in den Regelbetrieb in den Kitas wird angegangen.

So wird zum 21.06.2021 die Vorgabe zur Reduzierung der Durchmischung in Kitas aufgehoben. Einschränkungen im Betreuungsumfang – die sich daraus ergeben hatten – sind nun nicht mehr zulässig.

Der Übergang zum Regelbetrieb umfasst viele Aspekte, darunter auch soziale und pädagogische. Er sollte vor Ort gemeinsam von Träger, Kita-Team und Elternvertretungen entwickelt und gestaltet werden. Ggf. sind dafür zusätzliche Teamsitzungen erforderlich.

„In jedem Fall ist die Elternvertretung einzubeziehen, wenn hierfür Betreuungszeiten geschmälert werden, denn dies geht nur im Miteinander von Träger, Leitung und Eltern.“ (RdSchr.-LJA Nr. 52/2021)

Auch auf die Möglichkeit der Unterstützung dieses Prozesses durch die Kreis- bzw. Stadtjugendämter und das Landesjugendamt wird an dieser Stelle hingewiesen.

Näheres wird im Rundschreiben Nr. 52/2021 des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz erläutert. (hier geht es zum Download)

NEUES ELTERNSCHREIBEN DES LANDESAMT FÜR SOZIALES, SOZIALES, JUGEND UND VERSORGUNG

Corona

Liebe Eltern und Elternvertreter,
sehr geehrte Damen und Herren,
 
Bildungsministerin Dr. Hubig hat am 07. April 2021 in einer Pressekonferenz nach Vorberatung mit den Kita-Spitzenverbänden (einschließlich des Landeselternausschusseses) bekräftigt, dass die Kitas in RLP weiterhin offen bleiben sollen. Eine Kita-Schließung sei in der aktuellen Lage unverantwortlich, da dadurch sowohl den Kindern als auch den Familien größere Schäden entstehen würden.
 
Hierzu gibt es nun ein neues Schreiben an die Eltern, das hier abgerufen werden kann:
 
https://corona.rlp.de/fileadmin/bm/Bildung/Corona/2021-04-08_RS_40-2021_Verstaerkte_Massnahmen_fuer_sicheren_Kita-Betrieb_-_Eltern.pdf

 Der medizinische Sachverständige Prof. Dr. Fred Zepp, Direktor der Universitätskinderklinik Mainz bekräftigt diese Entscheidung. Studien zeigten bereits größere Schäden, die Kita-Schließungen verursachen – auch im Bereich von z.B. psychischen Erkrankungen. Es sei daher wichtig, eine Gesamtbetrachtung der Kindesgesundheit vorzunehmen. Insbesondere seien die derzeit höheren Infektionszahlen bei Kita-Kindern mit einem um ca. 300{0fb745d6b01b5ca1e962a91ba5f4618e7a536e7ec18d9b7566f584e9d50848cd} höheren Testaufkommen in dieser Altersgruppe erklärbar.

Gleichzeitig steht die Gesundheit aller Beteiligten an erster Stelle, so dass die Hygienemaßnahmen in den Kitas jetzt verschärft werden sollen.

Dies wird auch in der nächsten Fassung der Corona-Landesbekämpfungsverordnung (CoBeLVO) enthalten sein:

  1. Es wird jetzt eine durchgängige Maskenpflicht für alle Erwachsenen in der Kita angeordnet, auch in der pädagogischen Arbeit. Ausnahmsweise darf die Maske abgenommen werden, wenn das in einer besonderen Situation pädagogisch erforderlich ist, z.B. in der Sprachförderung.
  2. Das Testangebot für die Fachkräfte wird ausgeweitet.
  3. Testangebote für Kinder sollen ausgeweitet werden. In der Landeshauptstadt Mainz wird ein Modellprojekt gestartet, allen Kita-Kindern pro Woche das Angebot für Tests innerhalb der Kita machen zu können.
  4. Durch organisatorische Maßnahmen muss die Durchmischung in den Kitas verringert werden. Das bedeutet nicht zwingend „feste Gruppen“ aber personelle Kontinuität, so dass die Kontaktanzahl deutlich reduziert wird. Das kann im Einzelfall auch zu einer Einschränkung des Betreuungsangebotes führen, das im Einvernehmen mit dem Elternausschuss vereinbart werden kann.
  5. Um die Einschränkung des Betreuungsangebotes so klein wie möglich zu halten, erwartet Ministerin Dr. Hubig, dass alle Träger falls erforderlich auch Zusatzpersonal einstellen (Corona-Unterstützungskräfte) und die Jugendämter dies mitfinanzieren. Das Land wird seinen Landesanteil für dieses Personal in vollem Umfang ohne Beschränkung zahlen, wenn Träger und Jugendamt vor Ort sich darauf verständigt haben.

 Für die Verantwortungsgemeinschaft vor Ort aus Träger, Fachkräften und Elternausschüssen besteht spätestens jetzt die Notwendigkeit, sich zeitnah zu Verhandlungen zu treffen, um abgestimmte Maßnahmen für die Kita auszuhandeln.
 
Für Rückfragen stehen wir – wie immer – gerne zur Verfügung! 
 
Viele Grüße,
 Euer Kreiselternausschuss DÜW